– von Christian Noah –

Eine frühzeitige Diagnose der HIV-Infektion ist wichtig: sie ermöglicht nicht nur den Patienten den Zugang zur antiretroviralen Therapie, sondern sie hilft auch, eine Transmission der Infektion zu vermeiden. Trotz flächendeckender Testangebote wird die HIV-Infektion dennoch oft erst in einem späten Stadium erkannt und diagnostiziert. Bei etwa einem Drittel der HIV-Patienten besteht zum Zeitpunkt der Erstdiagnose bereits ein schwerer Immundefekt mit einer CD4-Zellzahl von unter 200/µl. Bei der Hälfte dieser spät diagnostizierten Infektionen wird gleichzeitig eine AIDS-Erkrankung festgestellt (RKI 2007). HIV-Tests spielen darüber hinaus im Blut- und Organspendewesen eine große Rolle zur Gewährleistung der Infektionssicherheit. Ausserdem muss jeder Schwangeren – gemäß den aktuellen Mutterschaftsrichtlinien – ein HIV-Test angeboten werden.

Grundlagen der HIV-Diagnostik

Die Labordiagnose der HIV-Infektion basiert primär auf einem Suchtest (Screening-Test), dessen Ergebnis im reaktiven Fall mit einem alternativen Testformat (Bestätigungstest) verifiziert werden muss (Stufendiagnostik). Als Suchtest sollte aufgrund seiner vergleichsweise hohen Sensitivität ein kombinierter Test eingesetzt werden. Diese „Combotests“ bzw. HIV-Tests der 4. Generation weisen simultan sowohl HIV-spezifische Antikörper als auch das HIV-1-Antigen p24 nach (Brust 2000, Weber 2002, Sickinger 2004, Skidmore 2009). Eine „seronegative“ HIV-Infektion ist eine absolute Rarität und in der Praxis zu vernachlässigen (Spivak 2010). Zugelassene Suchtests erfassen alle bekannten HIV-Typen (HIV-1 und -2), HIV-Gruppen und HIV-Subtypen.

Das technische Grundprinzip ist bei allen kommerziell verfügbaren Suchtest-Systemen gleich und beruht auf der Antigen-Antikörper-Bindung: „Prototyp“ ist ein ELISA (Enzyme Linked Immunosorbent Assay). Dessen zentrales Element ist eine Kunststoffplatte mit 96 Vertiefungen (Mikrotiterplatte), die als Reaktionsgefäße (Kavitäten) dienen. An der Oberfläche der einzelnen Kavitäten befinden sich gekoppelte HIV-Antigene bzw. HIV-Antikörper. Wird Patientenserum oder -plasma in eine Kavität gegeben, das HIV-Antikörper enthält, binden diese an das gekoppelte Antigen. Es wird ein Enzym-markierter zweiter Antikörper hinzugefügt, der humane Antikörper erkennt und bindet. Schließlich erfolgt die Zugabe eines Substrats, das vom Enzym am Zweitantikörper umgesetzt wird. Folge ist ein Farbumschlag, der photometrisch gemessen wird. Die optische Dichte korreliert mit der HIV-Antikörper-Konzentration in der Patientenprobe: je höher die Farbintensität, desto mehr Antikörper sind in der Probe enthalten.

Ausgehend von diesem „Prototyp“ haben einige Weiterentwicklungen die Leistungsfähigkeit und Effizienz des Suchtests verbessert (Perry 2008). Moderne Testsysteme sind weitgehend automatisiert, erreichen ein sehr hohes Maß an Standardisierung und liefern ein Ergebnis in deutlich weniger als einer Stunde. Bei diesen Systemen besteht die Festphase aus Mikropartikeln, an die Virusantigen und -antikörper gekoppelt sind. Entsprechend wird die Methode als „Microparticle Enzyme Immunoassay“ (MEIA) bezeichnet.

Der Messwert ist in der Regel ein dimensionsfreier Index, der aus dem Quotienten des Messwertes der Patientenprobe und der Negativkontrolle berechnet wird (Sample/Control, S/Co). Werte unter 1 werden als negativ, Werte darüber als reaktiv beurteilt. Es sollte stets von einem „reaktiven“ und nicht von einem „positiven“ Ergebnis gesprochen werden, um zu dokumentieren, dass dieses Ergebnis mit Hilfe eines zweiten Testformats bestätigt werden muss.

Während beim HIV-Suchtest eine maximale Sensitivität oberste Priorität hat (es soll möglichst keine Infektion übersehen werden), steht beim Bestätigungstest eine hohe Spezifität im Vordergrund. Für die in Deutschland zugelassenen HIV-Suchtests wird eine Spezifität von mindestens 99,5 % gefordert. Das bedeutet, dass im Durchschnitt eine von 200 HIV-negativen Proben ein falsch-reaktives Testergebnis aufweisen darf. Falsch-reaktive Ergebnisse werden zum Beispiel durch eine Stimulierung des Immunsystems verursacht (Virus-Infektionen, Schwangerschaft, Impfungen, Autoimmunerkrankungen). Dies bedingt, dass in bestimmten Patientengruppen (Schwangere, Dialyse-Patienten) vermehrt falsch-reaktive Suchtestergebnisse auftreten können.

Zur Bestätigung eines reaktiven Suchtest-Ergebnisses wird am häufigsten eine Westernblot-(Immunoblot-)Analyse durchgeführt. Dafür werden Virusproteine (Antigene) entsprechend ihrem Molekulargewicht elektrophoretisch aufgetrennt und auf eine Membran übertragen, die dann als Teststreifen verwendet wird. Eine Weiterentwicklung ist der so genannte Line-Blot, bei dem rekombinante HIV-Antigene auf eine Membran gesprüht werden. Der Teststreifen wird mit dem Patientenserum oder -plasma inkubiert. Sind HIV-spezifische Antikörper vorhanden, so binden diese an das Antigen. Dieser Antigen-Antikörper-Komplex wird analog zum ELISA (siehe oben) mittels Enzym-markiertem Antikörper und einem entsprechenden Substrat auf dem Teststreifen sichtbar gemacht. Entsprechend der vorliegenden Antikörperspezifitäten tritt ein korrespondierendes Bandenspektrum auf dem Teststreifen auf.

Die einzelnen HIV-Proteine werden drei funktionellen Gruppen zugeordnet:

  • Hüllproteine (env):                          gp41, gp160, gp120
  • Polymerase-Proteine (pol):             p31/p34, p39/p40, p51/p52, p66/p68
  • Kernproteine (gag):                          p17/p18, p24/p25, p55

Dabei steht „p“ für Protein, „gp“ für Glykoprotein. Die nachfolgende Zahl bezeichnet jeweils das Molekulargewicht.

Die Antikörperbildung nach Infektion folgt einer bestimmten Kinetik: Während Antikörper gegen p24 und gp120 früh nachweisbar sind, tritt die p31-Bande in der Regel erst später im Infektionsverlauf auf (Fiebig 2003). Ein Westernblot wird als sicher positiv bewertet, wenn mindestens zwei bis drei Banden sichtbar sind.

Hinsichtlich der Antikörperspezifitäten sind die Kriterien für ein positives Ergebnis jedoch international nicht einheitlich definiert. Nach den deutschen Richtlinien, die auf der DIN 58 969 Teil 41 („Serodiagnostik von Infektionskrankheiten – Immunoblot“) basieren, liegt ein positives Testergebnis vor, wenn Antikörper gegen ein env-Protein und zusätzlich gegen ein gag-Protein oder/und ein pol-Protein detektiert werden. Gemäß WHO-Kriterien ist ein Westernblot als positiv zu bewerten, wenn Antikörper gegen mindestens 2 env-Proteine nachweisbar sind. Nach den Richtlinien des amerikanischen Roten Kreuzes wird jeweils eine gag-, pol- und env-Bande gefordert. Die US-Zulassungsbehörde FDA verlangt eine p24-, eine p34 sowie eine gp41- oder gp120/160-Bande. So würde beispielsweise ein Westernblot mit einer gp120- und einer p24-Bande nach WHO-Kriterien als grenzwertig, nach deutschen Kriterien dagegen als positiv gewertet werden. Ein schwach ausgeprägtes Bandenspektrum kann in jedem Fall auf die Frühphase einer HIV-Infektion hinweisen und sollte ggf. durch weitere Tests wie der PCR (siehe unten) abgeklärt werden.

Im Unterschied zu einem Suchtest der 4. Generation wird im Bestätigungstest das p24-Antigen nicht erfasst. Bei der Konstellation „reaktiver Suchtest – negativer Bestätigungstest“ kann eine akute HIV-Infektion, bei der noch keine HIV-spezifischen Antikörper gebildet wurden, das p24-Antigen aber schon nachweisbar ist, nicht ausgeschlossen werden. Ein solches Ergebnis sollte nach 2-3 Wochen kontrolliert werden. Besteht der Verdacht auf eine akute Infektion (akutes retrovirales Syndrom, Risikokontakt mit HIV-infizierter Person), ist eine HIV-PCR sinnvoll. Diese ist auch zu empfehlen, wenn der Suchtest bei negativem Bestätigungstest hochpositiv ausfällt. Dabei sollte mit dem Labor Rücksprache gehalten werden, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

Idealerweise wird vom Labor ein Westernblot verwendet, der auch Antikörper gegen HIV-2 erfasst. In der Regel wird hierfür ein synthetisches HIV-2-Peptid eingesetzt. Binden Antikörper an das HIV-2-Peptid, so muss dieses Ergebnis durch einen HIV-2-spezifischen Westernblot bestätigt werden.

Zur Bestätigung eines reaktiven Suchtestergebnisses ist alternativ zum Westernblot auch ein Immunfluoreszenztest (IFT) möglich, der aber weniger gebräuchlich ist.

Jeder positive Erstbefund muss durch eine Zweitprobe bestätigt werden, um eine Verwechslung auszuschließen. Wenn bereits der Verdacht auf eine HIV-Infektion bestand, kann dafür auch das Ergebnis der Viruslastbestimmung (siehe „HIV-Monitoring“) verwendet werden. Ein erneuter serologischer Test ist dann verzichtbar.

Neben den serologischen Testsystemen stehen auch molekulare Verfahren zum Nachweis von HIV-RNA (PCR, bDNA) zur Verfügung. Der quantitative Nachweis der HIV-RNA („Viruslastbestimmung“) ist ein wesentlicher Bestandteil des Monitorings einer HIV-Infektion (Berger 2002, Wittek 2007).

Im Rahmen der primären HIV-Diagnostik ist die HIV-PCR allerdings nur speziellen Fragestellungen wie dem Verdacht auf akute Infektion oder vertikale Transmission (siehe unten) vorbehalten. Für den generellen Ausschluss einer HIV-Übertragung ist die HIV-PCR nur bedingt geeignet, sie kann den serologischen HIV-Test nicht ersetzen. Zu berücksichtigen ist auch, dass die kommerziell verfügbaren Testsysteme von den Herstellern nicht für die Primärdiagnostik validiert wurden.

HIV-Schnelltests

HIV-Schnelltests entsprechen funktionell einem Suchtest, d.h. ein reaktives Ergebnis muss mit Hilfe eines Westernblots bestätigt werden. Sie lassen sich schnell, einfach und ohne apparativen Aufwand durchführen und können deshalb als so genannte „Point-of-care“-Tests eingesetzt werden. Als Untersuchungsmaterial eignen sich neben Plasma und Serum auch Voll- oder Kapillarblut (aus der Fingerbeere oder dem Ohrläppchen), so dass keine Zentrifuge benötigt wird. Bei einigen Tests kann auch Urin oder orales Transsudat (nicht Speichel) eingesetzt werden. Allerdings sind Schnelltests weniger sensitiv, wenn andere Materialien als Serum oder Plasma verwendet werden (Pavie 2010). Das Ergebnis liegt bereits nach 15 bis 30 Minuten vor. Am häufigsten liegen dem Schnelltest immunchromatographische Verfahren zugrunde. Daneben werden auch andere Techniken (Partikel-Agglutination, Immunodot, Immunofiltration) verwendet (Giles 1999, Branson 2003, Greenwald 2006).

Fast alle verfügbaren Schnelltests weisen nur HIV-Antikörper, jedoch kein p24-Antigen nach, entsprechen also einem (veralteten) HIV-Test der 3. Generation. Seit 2009 ist erstmals ein zugelassener Schnelltest der 4. Generation (Determine HIV-1/2 Ag/Ab Combo, Inverness Medical) verfügbar, der nicht nur HIV-Antikörper und p24-Antigen nachweisen, sondern auch differenzieren kann. In einer Vergleichsuntersuchung zeigte dieser Test jedoch deutliche Schwächen bei der Erkennung akuter HIV-Infektionen. Etwa ein Drittel der Proben von Patienten mit akuter Infektion wurde falsch-negativ getestet, die Reaktivität trat im Vergleich zum Referenztest um eine Woche verzögert auf (Mohrmann 2009).

Schnelltests eignen sich insbesondere für Situationen, in denen das Testergebnis eine unmittelbare Konsequenz hat, wie Notfalloperationen und Nadelstichverletzungen. Auch bei Schwangeren mit unbekanntem HIV-Status zum Zeitpunkt der Entbindung kann ein Schnelltest sinnvoll sein. Sollte jedoch das kooperierende Labor kontaktiert werden, um auf die Notwendigkeit eines schnellen HIV-Ergebnisses hinzuweisen. Wenn erforderlich, kann das Ergebnis eines konventionellen HIV-Tests innerhalb einer Stunde nach Probeneingang verfügbar sein. Der Einsatz von Schnelltests ist auch sinnvoll in Ländern mit schlechter medizinischer Infrastruktur (WHO 1998, 2004), sowie im Rahmen niedrigschwelliger Testangebote für Personen, die sonst möglicherweise nicht erreicht werden würden.

Schnelltests sollten nur zur ersten Orientierung verwendet werden. Das Ergebnis der Testung sollte bei nächster Gelegenheit im Routine-Labor mit einem herkömmlichen HIV-Test bestätigt werden. Studien haben zudem gezeigt, dass einige Schnelltests im Vergleich zum konventionellen HIV-Test eine geringere Sensitivität aufweisen. So hatte in einer Untersuchung in Kapstadt ein beträchtlicher Teil HIV-infizierter Kinder falsch-negative Schnelltestergebnisse (Claassen 2006).

Das „diagnostische Fenster“

Als „diagnostisches Fenster“ bezeichnet man die Zeitspanne zwischen Übertragung eines Erregers und dem erstmaligen Auftreten labormedizinisch messbarer Infektionsmarker wie Antikörper, Antigen oder Nukleinsäure (Busch 1997).

Im Fall einer HIV-Übertragung beginnt die Antikörperproduktion frühestens nach zwei Wochen. Nach vier Wochen sind in 60-65 %, nach sechs Wochen in 80 %, nach acht Wochen in 90 % und nach zwölf Wochen in 95 % der Fälle HIV-spezifische Antikörper nachweisbar. Suchtests der 4. Generation verkürzen die diagnostische Lücke durch den simultanen Nachweis des p24-Antigens (Gürtler 1998, Ly 2001). Das p24-Antigen kann etwa fünf Tage vor Serokonversion (dem erstmaligen Auftreten von spezifischen Antikörpern) nachgewiesen werden. Frühester Labormarker ist die HIV-RNA, die etwa sieben Tage vor dem p24-Antigen nachweisbar ist (Fiebig 2003). In vielen Fällen kann HIV-RNA bereits in der zweiten Woche nach Infektion nachgewiesen werden. Ein negatives Ergebnis zu diesem Zeitpunkt schließt eine Übertragung jedoch nicht sicher aus.

Ein negatives Ergebnis im HIV-Suchtest schließt das Vorliegen von HIV-Antikörpern und p24-Antigen zum Untersuchungszeitpunkt aus. Die Sicherheit dieses Ergebnisses hängt aber insbesondere vom zeitlichen Abstand zum möglichen Übertragungsereignis ab. Dies hat wichtige Konsequenzen:

1. Ein HIV-Test unmittelbar nach einer möglichen Übertragung ist nicht aussagekräftig, da noch keine HIV-Antikörper gebildet wurden. Der HIV-Test ist daher frühestens in der 3. Woche nach Exposition sinnvoll. Ausnahme: Aus juristischen Gründen (z.B. nach Nadelstichverletzung) soll belegt werden, dass zum Infektionszeitpunkt keine HIV-Infektion vorlag.

2. Die HIV-Infektion kann erst drei Monate nach möglicher Übertragung mit ausreichender Sicherheit ausgeschlossen werden. So sollten nach Exposition Kontrollen nach zwei und sechs Wochen sowie nach drei Monaten durchgeführt werden. Eine weitere Testung (nach sechs Monaten) ist nur in Ausnahmen sinnvoll, wenn zum Beispiel der Verdacht auf ein akutes retrovirales Syndrom besteht.

3. Ein negatives Testergebnis ist nur dann ausreichend sicher, wenn in den zurückliegenden drei Monaten keine (erneute) Exposition vorlag.

Diagnostik bei Neugeborenen

Bei Neugeborenen HIV-infizierter Mütter können maternale Antikörper bis zum Alter von 18 Monaten nachweisbar bleiben (Moodley 1997, European collaborative Study 1991). Sie werden ab der 32. Schwangerschaftswoche transplazentar übertragen, sind im Fall von HIV jedoch ohne protektive Wirkung. Ein serologischer HIV-Test zum Nachweis bzw. Ausschluss einer vertikalen HIV-Transmission ist daher nicht ausreichend, da in jedem Fall ein positives Ergebnis zu erwarten ist.

Nach den Deutsch-Österreichischen Empfehlungen zur HIV-Therapie in der Schwangerschaft und bei HIV-exponierten Neugeborenen (2008) werden zum Ausschluss einer HIV-Übertragung mindestens zwei negative PCR-Ergebnisse gefordert. Die erste HIV-PCR sollte nach dem ersten Lebensmonat durchgeführt werden (Sensitivität 96 %, Spezifität 99 %), die zweite wegen der annähernd hundertprozentigen Sensitivität und Spezifität nach dem dritten Lebensmonat. Eine vertikale Transmission kann so allerdings nur ausgeschlossen werden, wenn nicht zwischenzeitlich ein erneutes Infektionsrisiko durch Stillen bestand. Auch bei negativen PCR-Befunden sollte das Verschwinden der mütterlichen Antikörper mindestens einmal dokumentiert werden. Im positiven Fall muss das Ergebnis durch die Untersuchung einer Zweitprobe bestätigt werden.

HIV-Diagnostik bei beruflicher Exposition

Nach Nadelstichverletzung oder anderer beruflicher Exposition sollte beim Indexpatienten eine Hepatitis B und C sowie eine HIV-Infektion ausgeschlossen werden (Einwilligung des Indexpatienten erforderlich!). Im Fall der HIV-Infektion erfolgt dies mittels Suchtest. Aufgrund der eventuell notwendigen, raschen Einleitung einer Postexpositionsprophylaxe (PEP) ist eine Nadelstichverletzung in jedem Fall als Notfall anzusehen. Im Hinblick auf die Erfolgschancen gilt: Je früher, desto besser (Puro 2004, Panlilio 2005). Möglichst sollte innerhalb von 24 Stunden mit einer HIV-PEP begonnen werden. Ist ein kurzfristiges Ergebnis eines HIV-Suchtests aus logistischen Gründen nicht zu erwarten, ist ein HIV-Schnelltest zu erwägen. Um keine Zeit zu verlieren, kann ggf. auch mit einer PEP begonnen werden, die im Fall eines negativen Ergebnisses jederzeit wieder beendet werden kann.

Wenn der Indexpatient keine Symptome aufweist, die mit einem akuten retroviralen Syndrom vereinbar sind, schließt das negative Ergebnis eines Suchtests eine HIV-Infektion mit hoher Sicherheit aus. Eine HIV-PCR kommt meist nur in Betracht, wenn sich Anhaltspunkte für eine akute HIV-Infektion des Indexpatienten ergeben.

Liegt dagegen beim Indexpatienten eine HIV-Infektion vor oder ist der HIV-Status unbekannt, ist bei der exponierten Person ein HIV-Screening ratsam (D-Arzt-Fall). Ein erster HIV-Suchtest unmittelbar nach Nadelstichverletzung dokumentiert aus juristischen Gründen, dass zum Unfallzeitpunkt keine HIV-Infektion vorlag. Kontrolluntersuchungen werden nach 6 Wochen, nach 3 und 6 Monaten durchgeführt. Ist beim Indexpatienten eine HIV-Infektion gesichert, ist nach 12 Monaten eine zusätzliche Kontrolle empfehlenswert (Ridzon 1997, Ciesielski 1997).

Meldepflicht

Gemäß §7 Absatz 3 des Infektionsschutzgesetzes ist der direkte und indirekte Nachweis von HIV meldepflichtig. Die Meldung erfolgt mit einem speziellen Erhebungsbogen, welcher vom Labor zur Verfügung gestellt wird und innerhalb von 14 Tagen direkt an das Robert-Koch-Institut gesandt werden muss. Die Meldung erfolgt nicht-namentlich, allerdings wird eine fallbezogene Verschlüsselung aus Elementen des Vor- und Familiennamens (jeweils 3. Buchstabe sowie die Anzahl der Buchstaben) benutzt, um Mehrfachmeldungen zu vermeiden. Darüber hinaus müssen Geburtsdatum, Geschlecht sowie die ersten drei Ziffern der Hauptwohnung angegeben werden. Weitere Angaben beinhalten Details zur Testung, Angaben zum Infektionszeitpunkt und zum Übertragungsweg sowie die Viruslast, CD4-Zellzahl und das klinische Infektionsstadium zum Zeitpunkt der Diagnose.

Was ist in der Praxis zu beachten?

Rechtliche Situation: Angesichts möglicher medizinischer, sozialer und rechtlicher Folgen bedarf ein HIV-Test vor seiner Durchführung der Einwilligung des Patienten. Ein HIV-Test gegen den Willen des Patienten bedeutet einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht mit entsprechenden Konsequenzen für den Arzt. Eine schriftliche Einverständniserklärung ist nicht unbedingt erforderlich; die Zustimmung sollte jedoch dokumentiert werden. Bei Kindern oder unmündigen Patienten müssen Eltern bzw. Sorgeberechtigte einem HIV-Test zustimmen. Die Sonderstellung des HIV-Tests wird derzeit kontrovers diskutiert. So wird zunehmend eine „Entstigmatisierung“ bzw. „Re-Medikalisierung“ des HIV-Tests gefordert (Manavi 2005, Beckwith 2005). Hintergrund ist, dass die Anforderungen an die informierte Einwilligung nicht selten abschrecken und dadurch Tests unterbleiben. Aktuelle Empfehlungen der CDC sehen für viele Situationen das sogenannte „opt-out“-Screening vor, bei dem der Patient zwar über den geplanten HIV-Test informiert wird, dieser jedoch ohne weitere ausführliche Beratung erfolgt, sofern ihn der Patient nicht explizit ablehnt (CDC 2006).

● Beratung: Kein HIV-Test ohne vorherige Beratung und Aufklärung! Der Patient sollte über das Testkonzept (Stufendiagnostik) sowie die Möglichkeiten und Grenzen der HIV-Diagnostik informiert werden. Insbesondere sollte auch auf die Limitationen der (häufig nachgefragten) HIV-PCR im Rahmen der Primärdiagnostik eingegangen werden: sensitive Methode zum Nachweis, jedoch nur bedingt geeignet für den schnellen Ausschluss einer HIV-Infektion bzw. einer Übertragung. Die häufig als Gegenargument angeführten hohen Kosten dieser Methode sind bei entsprechendem Leidensdruck selten abschreckend für den Patienten. Es sollte im Beratungsgespräch auf mögliche Ergebniskonstellationen und insbesondere auf das „diagnostische Fenster“ hingewiesen werden. Der Wunsch nach einem HIV-Test sollte auch Anlass sein, mit dem Patienten generell über Übertragungsrisiken (auch hinsichtlich anderer sexuell übertragbarer Krankheiten) und entsprechende Präventionsmöglichkeiten zu sprechen.

● Befundmitteilung: Ein negatives Testergebnis kann ggf. telefonisch mitgeteilt werden, wenn der Patient zuvor über dessen Wertigkeit aufgeklärt wurde. Die Diagnose „HIV“ sollte dagegen nur in einem persönlichen Gespräch durch einen Arzt (oder fachkundigen Virologen) mitgeteilt werden. Bei einer telefonischen Mitteilung kann die Reaktion des Patienten nur unzureichend abgeschätzt werden. Nicht selten entwickeln Betroffene Suizidgedanken. Ebenso sollte das negative Ergebnis eines Bestätigungstests bei reaktivem Suchtest persönlich besprochen werden, um die Möglichkeit einer akuten Infektion zu erörtern. Dem Patienten sollte Hilfestellung gegeben werden bei der Suche nach einer HIV-Schwerpunktpraxis. Darüber hinaus sollte auf Beratungs- und Betreuungsangebote z.B. der AIDS-Hilfe hingewiesen werden. Niemals sollte das Ergebnis eines reaktiven Suchtests bekannt gegeben werden, bevor nicht das Resultat des Bestätigungstests vorliegt.

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